Ist es möglich, eine Leichtbauhalle ohne Baugenehmigung zu errichten?
Es gibt die Möglichkeit, Ihre Leichtbauhalle als "fliegenden Bau" einzustufen, was bedeutet, dass Sie die Baugenehmigung nachträglich beantragen können. Der wichtige Punkt dabei ist, dass der Antrag innerhalb von drei bis sechs Monaten genehmigt wird. Fliegende Bauten benötigen keine klassische Baugenehmigung, sondern lediglich eine Ausführungsgenehmigung, auch bekannt als Prüfbuch. Wir stellen diese Prüfbücher für unsere Leichtbauhallen zur Verfügung und geben sie im Rahmen eines Kaufvertrags an Sie weiter. Auf diese Weise können Sie Ihr Hallenprojekt ohne vorherige Baugenehmigung starten und in wenigen Tagen abschließen.
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